Artenschutzfachliches Gutachten macht Auflagen

1.Oktober 2021 Das erste durch die BSB beauftragte artenschutzfachliche Gutachten liegt vor. Daraus geht hervor, dass für einige Arten eine vertiefende Artenschutzprüfung erfolgen  muss und es sind besondere Auflagen ausgesprochen worden. Die wesentlichen Ergebnisse sind hier kurz zusammengefasst.

  1. Vertiefende Artenschutzprüfung gemäß § 44 BNatSchG notwendig für
  • Brutvogelarten
  • Nachtkerzenschwärmer
  • Fledermäuse
  • Eremit
  1. Auflagen
  • Erhalt der Knicks (Süd, West, Nord)
  • Erhalt der Baumstrukturen Ost da sich unmittelbar an der Straße Eibenkamp potenzielle Brutbäume (Höhlenbäume) des Stares befinden. Diese sind bei einer möglichen Anlage einer Fußwegverbindung zwischen dem Straßenraum und dem Schulgelände zwingend zu erhalten.
  • Umsetzung der Apfelwiese mit der Gras- und Staudenflur von Flurstück 1803 auf eine andere derzeit als Grasacker bewirtschaftete, strukturarme Fläche. Die Strukturvielfalt der Fläche wird sich vor diesem Hintergrund durch die Nutzungsänderung stark erhöhen, sodass kurz- bis mittelfristig von einem qualitativ vergleichbaren Vegetationsbestand auf der Fläche auszugehen ist.
  • Umsetzung des Tümpels (geschützt)
  • Berücksichtigung der Baumfällzeiten Rodungen ausschließlich in der Zeit vom 1.10. bis 28.2. Zur Vermeidung einer Schädigung von Fledermäusen in ihren Sommerquartieren bzw. Tagesverstecken dürfen ggf. erforderliche Fällarbeiten von Bäumen mit Höhlungen und Einfaulungen in der Zeit von Anfang Dezember bis Ende Februar stattfinden.
  • Bauausschlusszeiten während der Dämmerung / Nacht
  • Keine nächtliche Baustellenbeleuchtung insbesondere um eine Attraktionswirkung beleuchteter Flächen für den Eremit-Käfer zu vermeiden
  • Verwendung insektenfreundlicher Lichtquellen/ Vermeidung Ausleuchtung der Knicks
  • Kontrolle auf Fledermausquartiere und ggf. Bereitstellung von Ersatzquartieren  Potenziell von Fledermäusen nutzbare Höhlenbäume sind artenschutzrechtlich zwingend zu erhalten. Sofern dabei Quartiernachweise erbracht werden, werden die Quartierverluste durch die Bereitstellung art- und quartierspezifischer Fledermauskästen im Verhältnis 4:1 als geeignete Ersatzquartiere kompensiert.
  • Schutzmaßnahmen Nachtkerzenfalter Da innerhalb des Plangebietes Bestände der Nachtkerze nachgewiesen werden konnten, ist zur Vermeidung eines vorhabenbedingten Tötungstatbestandes im Rahmen der Flächeninanspruchnahme in der Zeit von Anfang Juli bis Anfang August vor Beginn der Baumaßnahme an Nachtkerzen sowie Weidenröschen eine gezielte Suche nach den Raupen des Nachtkerzenschwärmers  durchzuführen. Vor Kontrolle der Vegetation auf das Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers sind die Flächen, auf die die ggf. gefundenen Raupen verbracht werden sollen, mit der BUKEA abzustimmen. Sofern das Absammeln der Nachtkerzenschwärmer-Raupen nicht mit dem Bauablauf für die Schulbaumaßnahme vereinbar ist, müssen Nachtkerzen und Weidenröschen ab Ende März regelmäßig zurückgeschnitten werden, um eine spätere Eiablage innerhalb des Plangebietes zu verhindern.

 

Eremit-Käfer - Siga, Public domain, via Wikimedia Commons
Raupe des Nachtkerzenschwärmers - Holger Krisp, CC BY 3.0 , via Wikimedia Commons